Martin-Luther-Gemeinde Stade

Selbständige Evangelisch Lutherische Kirche

Auf festem Glaubensgrund

Allein die Heilige Schrift ist die Quelle allen Glaubens an und Wissens von Gott und daher der kritische Maßstab allen christlichen Redens und Handelns.

Die lutherischen Bekenntnisschriften gelten für die SELK als einzig gültige und verbindliche Auslegung der Bibel. Darum bindet sich die SELK an die lutherischen Bekenntnisschriften, weil sie den Aussagen der Bibel entsprechen. Dennoch sind die lutherischen Bekenntnisschriften von der Bibel her zu überprüfen (norma normata).

Bekenntnis

Im Bekenntnisstand der SELK finden sich folgende lutherische Bekenntnisschriften:

Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse (auch ökumenische Bekenntnisse genannt)

  • Das Nicänische Glaubensbekenntnis (325/381 n.Chr.)
  • Das Apostolische Glaubensbekenntnis (ca. 200)
  • Das Athanasianische Glaubensbekenntnis (ca. 250)
Das ungeänderte Augsburger Bekenntnis (CA = Confessio Augustana) (1530)
Die Verteidigungsschrift des ungeänderten Augsburger Bekenntnisses (Apologie CA) (1530/31)
Der Kleine Katechismus Martin Luthers (1529)
Der Große Katechismus Martin Luthers (1529)
Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers (1537)
Von der Gewalt des Papstes (De potestas papae) des Philipp Melanchthon als Anhang zu den Schmalkaldischen Artikeln
Die Konkordienformel (Formula Concordiae 1577)

 

Diese lutherischen Bekenntnisschriften sind im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst.

Mehr über Luther...